Corona-Hygiene-Konzept des

Neckar Valley Dancers Square Dance Club NSU e.V. Stand 10.10.2021

 

  1. Gesundheitszustand

Eine Teilnahme am Clubabend ist nicht möglich bei folgenden Symptomen: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtlichen Erkältungssymptomen, bei positivem Test auf das Coronavirus.

 

  1. Teilnahme am Clubabend (3 G-Regel, bzw. entsprechend der Coronaverordnung des Landes Baden- Württemberg)

In geschlossenen Räumen müssen alle Tänzerinnen und Tänzer einen negativen Corona-Schnelltest - oder entsprechend den geltenden Verordnungen des Landes BW: einen negativen PCR-Test -, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Wer keinen entsprechenden Test vorlegen kann, kann nicht am Clubabend teilnehmen.

Wenn gerade nicht getanzt wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht, im Freien nur wenn nicht ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Tänzern eingehalten werden kann.

Die Hust- und Nies-Etikette ist einzuhalten.

 

  1. Hygienekonzept

Auf Verlangen muss der Verein das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.

 

Maßnahmen:

  1. Am Eingang zum Clubraum sind die Hände zu desinfizieren
  2. Nach einem Tanztipp wir der Clubraum mindestens 10 min. gelüftet (Tanzpause)
  3. Reinigung der benutzten Tische und Stühle nach dem Tanzen.!
  4. Die Kontaktdaten aller Anwesenden werden dokumentiert (dies geschieht wie bisher durch Signatur im Anwesenheitsbuch (eine Liste der Adressen wird zur Kontrolle beigefügt!). Wird auf Anforderung zur Weiterverfolgung 4 Wochen lang aufbewahrt.

 

  1. Hygienebeauftrage

Als Hygienebeauftragte werden festgelegt: Regina Tiedemann, Vice-Presidentin.

Den Anweisungen der/des Hygienebeauftragten ist Folge zu leisten, gegebenenfalls üben diese ihr Hausrecht für die Veranstaltung aus (Ausschluss vom Tanzen!)

 

Wir bitten um Eure Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.

Der Vorstand